Zum Hauptinhalt springen
Zum Hauptinhalt springen

Haushaltsnahe Dienstleistungen ab Pflegegrad 1

Professionelle Unterstützung für Ihren Alltag – finanziert durch den Entlastungsbetrag

Erhalten Sie qualifizierte Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, bei der Mahlzeitenzubereitung und Alltagsbegleitung. Nutzen Sie Ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro optimal.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen alle **Tätigkeiten im und um das Haus**, die pflegebedürftige Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen. Dazu gehören **Haushaltshilfe, Einkaufen, Kochen** und **Alltagsbegleitung**.

Diese Leistungen sind **besonders wichtig für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5**, die zwar noch weitgehend selbstständig leben, aber bei alltäglichen Aufgaben Unterstützung benötigen. Sie helfen dabei, die **Selbstständigkeit zu erhalten** und den **Verbleib in den eigenen vier Wänden** zu sichern.

Der große Vorteil: Haushaltsnahe Dienstleistungen können über den **Entlastungsbetrag** (125 Euro monatlich) finanziert werden, der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht.

Welche Leistungen bieten haushaltsnahe Dienstleister?

Haushaltsnahe Dienstleister bieten ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen an, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden können:

Haushaltshilfe

Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben, die körperlich anstrengend oder zeitintensiv sind:

  • Reinigung der Wohnräume (Staubsaugen, Wischen, Abstauben)
  • Küche und Bad sauber halten
  • Wäsche waschen, trocknen und bügeln
  • Betten beziehen und Wäsche wechseln
  • Müllentsorgung und Mülltrennung
  • Einfache Gartenarbeiten (Rasenmähen, Blumenpflege)
  • Winterdienst (Schnee räumen, Streuen)

Einkaufsservice

Begleitung beim Einkaufen oder vollständige Übernahme der Besorgungen:

  • Gemeinsame Einkaufsplanung und Erstellung von Einkaufslisten
  • Begleitung zum Supermarkt oder Wochenmarkt
  • Selbstständige Erledigung von Einkäufen nach Liste
  • Besorgung von Rezepten in der Apotheke
  • Post- und Bankangelegenheiten erledigen
  • Einkauf schwerer oder sperriger Gegenstände

Mahlzeitenzubereitung

Unterstützung bei der Zubereitung gesunder und schmackhafter Mahlzeiten:

  • Planung ausgewogener Mahlzeiten
  • Zubereitung von Frühstück, Mittag- und Abendessen
  • Berücksichtigung spezieller Ernährungsbedürfnisse (z.B. Diabetes, Schluckbeschwerden)
  • Vorbereitung von Mahlzeiten zum Einfrieren
  • Unterstützung beim Essen (falls erforderlich)
  • Geschirrspülen und Küchenreinigung

Alltagsbegleitung

Soziale Betreuung und Unterstützung bei Aktivitäten außerhalb des Hauses:

  • Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge
  • Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
  • Vorlesen, Gespräche und soziale Aktivitäten
  • Hilfe bei der Nutzung technischer Geräte (Telefon, Tablet)
  • Organisation und Begleitung zu sozialen Aktivitäten

Welche Zuschüsse stehen Ihnen zu?

Alle Pflegebedürftigen ab **Pflegegrad 1** haben Anspruch auf den **Entlastungsbetrag** in Höhe von **125 Euro monatlich**. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann ausschließlich für bestimmte Entlastungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden.

**Wichtig:** Der Entlastungsbetrag muss bei nach **Landesrecht anerkannten Anbietern** eingelöst werden. Nicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden, allerdings **nur innerhalb eines Kalenderjahres**. Am Jahresende verfallen nicht genutzte Beträge.

  • **Pflegegrad 1:** 125€ monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • **Pflegegrad 2-5:** 125€ monatlich zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • **Übertragbar:** Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart werden
  • **Abrechnung:** Direkt mit der Pflegekasse über anerkannte Dienstleister

So finden Sie den richtigen Anbieter

Die Wahl des richtigen Anbieters für haushaltsnahe Dienstleistungen ist entscheidend für Ihre Zufriedenheit und Sicherheit. **HelfendeZeit** unterstützt Sie dabei, qualifizierte und geprüfte Dienstleister in Ihrer Nähe zu finden.

Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:

  • **Landesrechtliche Anerkennung:** Der Anbieter muss nach § 45a SGB XI anerkannt sein, damit Sie den Entlastungsbetrag nutzen können
  • **Qualifikation des Personals:** Geschulte Betreuungskräfte mit nachgewiesener Kompetenz
  • **Erfahrung im Pflegebereich:** Spezialisierung auf die Betreuung pflegebedürftiger Menschen
  • **Transparente Preise:** Klare Kostenaufstellung und faire Abrechnungsmodelle
  • **Flexibilität:** Anpassung der Leistungen an Ihre individuellen Bedürfnisse und Terminwünsche
  • **Referenzen:** Positive Bewertungen anderer Kunden

Ihre Vorteile

Entlastung im Alltag – mehr Zeit für das Wesentliche

Erhalt der Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden

Finanzierung über Entlastungsbetrag (125€/Monat)

Qualifizierte und geprüfte Betreuungskräfte

Flexible Einsatzzeiten nach Ihren Wünschen

Individuelle Leistungspakete für jeden Bedarf

Unterstützung bei der Abrechnung mit der Pflegekasse

So einfach geht's

In nur 4 Schritten zur passenden Unterstützung

1

Anfrage stellen

Füllen Sie unser kurzes Formular aus und beschreiben Sie Ihren Unterstützungsbedarf

2

Angebote erhalten

Wir vermitteln Sie an qualifizierte Anbieter in Ihrer Nähe, die Angebote erstellen

3

Anbieter auswählen

Vergleichen Sie die Angebote und wählen Sie den passenden Dienstleister aus

4

Unterstützung genießen

Die Betreuungskraft beginnt mit der Arbeit – abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf haushaltsnahe Dienstleistungen?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Dieser kann für haushaltsnahe Dienstleistungen bei nach Landesrecht anerkannten Anbietern eingesetzt werden. Auch Menschen ohne Pflegegrad können haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, müssen diese jedoch selbst bezahlen.
Wie rechne ich haushaltsnahe Dienstleistungen mit der Pflegekasse ab?
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Dienstleister und Ihrer Pflegekasse über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Sie reichen die Rechnung des Dienstleisters bei Ihrer Pflegekasse ein, die dann den Entlastungsbetrag (125€/Monat) erstattet. Viele anerkannte Dienstleister bieten auch eine Direktabrechnung an, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Kann ich mehrere Dienstleister gleichzeitig beauftragen?
Ja, Sie können verschiedene Anbieter für unterschiedliche Leistungen beauftragen. Beispielsweise einen Anbieter für die Haushaltshilfe und einen anderen für die Alltagsbegleitung. Wichtig ist nur, dass alle Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt sind und die Gesamtkosten den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nicht überschreiten – es sei denn, Sie zahlen die Differenz selbst.

Haushaltsreinigung

Professionelle Reinigung Ihrer Wohnräume für ein sauberes und gepflegtes Zuhause.

Mehr erfahren

Ambulante Pflege

Medizinische Pflege und Grundpflege durch examinierte Pflegekräfte zu Hause.

Mehr erfahren

Pflegegrad berechnen

Ermitteln Sie kostenlos Ihren voraussichtlichen Pflegegrad mit unserem Online-Rechner.

Mehr erfahren

Bereit für professionelle Unterstützung?

Finden Sie jetzt qualifizierte Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Nähe. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Anbieter finden